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Private Krankenversicherung Referendariat

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Das Referendariat ist für angehende Beamte eine prägende Phase, in der viele Weichen für die berufliche Zukunft gestellt werden. Eine der entscheidenden Überlegungen sollte dabei die Wahl der Krankenversicherung sein. Für Referendare, die in den Beamtenstatus aufsteigen, bietet die private Krankenversicherung (PKV) spezielle Vorteile und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.

Welche Laufbahnen gibt es für Beamte?

Die Beamtenlaufbahnen werden unterschieden in:

  • Beamte im einfachen Dienst

  • Beamte im mittleren Dienst

  • Beamte im höheren Dienst

  • Beamte im gehobenen Dienst

Welchen Beamtenstatus habe ich?
  • Beamter auf Widerruf (Anwärter, Lehramtsanwärter bzw. Referendare sind für die Zeit ihres Referendariats „Beamte auf Widerruf“)

  • Beamter auf Probe (Mit Antritt einer Stelle beginnt eine Probezeit von mindestens drei Jahren)

  • Beamter auf Lebenszeit 8Nach erfolgreicher Probezeit wird man „Beamter auf Lebenszeit“)

Welchen Beihilfe-Satz habe ich?
Beamte 50%
Beamte mit mind. 2 Kindern 70%
Kinder 80%

Warum ist die private Krankenversicherung im Referendariat für Beamte relevant?

1. Maßgeschneiderter Gesundheitsschutz:

Die private Krankenversicherung erlaubt es Referendaren, einen auf ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenen Gesundheitsschutz zu wählen. Individuelle Tarifoptionen ermöglichen die Auswahl von Leistungen, die exakt den eigenen Anforderungen entsprechen.

2. Frühzeitiger Wechsel in die PKV:

Für Referendare bietet sich bereits während des Referendariats die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Dies ist besonders attraktiv, da jüngere Versicherungsnehmer oft von günstigeren Beiträgen profitieren können.

3. Höherer Leistungsumfang:

Die private Krankenversicherung bietet in der Regel einen umfassenderen Leistungsumfang als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Dies umfasst unter anderem die freie Arztwahl, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und oft auch alternative Heilmethoden.

4. Beitragsrückerstattung:

Viele private Krankenversicherungen bieten die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung an, wenn im Versicherungsjahr keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Dies kann zu einer attraktiven Kostenersparnis führen.

5. Beitragsentlastung im Alter:

Die PKV ermöglicht eine langfristige Beitragsgestaltung, die im Alter zu einer Entlastung führen kann. Die Beiträge bleiben in der Regel stabil und sind nicht an das Einkommen gekoppelt, wie es in der GKV der Fall ist.

Welche Leistungen sind wichtig für die private Krankenversicherung für Beamte?

Arzthonorare

Viele Ärzte rechnen in Deutschland nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ) ab. Für die meisten Patienten und Behandlungen reicht es aus, wenn die Krankenversicherung den Regelhöchstsatz (2,3-fache der GOÄ/GOZ) oder den Höchstsatz (3,5-fache) erstattet. Andere Tarife, die weniger als den Regelsatz erstatten, sind nicht zu empfehlen. Solltest Du auch Behandlungen durch Spezialisten oder Privatkliniken versichern möchtest – also das, was über die Leistungen einer gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung hinaus geht – dann solltest Du einen Tarif auswählen, der auch über dem Höchstsatz oder ohne Bezug auf die Gebührenverordnung leistet.

Arztwahl

Primärarzttarife (Hausarzttarife) schreiben dir vor, dass du immer zuerst einen bestimmten Arzt aufsuchen musst (i.d.R. Hausarzt). Solltest du dich direkt an einen Facharzt wenden, dann kann die Krankenversicherung ihre Leistungen kürzen. Hast du dagegen die „freie Arztwahl“ vereinbart, kannst du direkt einen Facharzt aufsuchen und unter den niedergelassenen Ärzten selbst auswählen. Möchtest du im Krankenhaus vom Chefarzt (sehr erfahren) behandelt werden, anstatt von dem diensthabenden Arzt (oftmals neue Ärzte) musst du die privatärztliche Behandlungen mitversichern. Behandlungen durch sogenannte Heilhilfsberufe wie Logopädinnen oder Physiotherapeuten sind ebenfalls nur mitversichert, wenn dies gesondert in deinem Vertrag steht.

Ein- oder Zweibettzimmer

Einen Krankenhausaufenthalt im Einbettzimmer- oder Zweitbettzimmer zu verbringen, ist angenehmer. So hast du deine Ruhe und musst keine Rücksicht auf andere Patienten nehmen. Du kannst in Ruhe schlafen, genießt deine Ruhe und auch unangenehme Gerüche und das Stöhnen bleibt dir erspart. Wähle daher ein Zwei- oder noch besser ein Einbettzimmer.

Medikamente

Hier solltest du auf mögliche Selbstbehalte oder Beschränkungen bei der Erstattung achten. Zahlungen für Medikamente sollten möglichst nicht auf Generika ( Nachahmer-Produkte) beschränkt sein.

Hilfsmittel

Hilfsmittel unterstützen dich, körperliche Defizite auszugleichen. Das beginnt von lebenserhaltenden Hilfsmitteln wie Beatmungsgeräten über sogenannte Körperersatzstücke (Prothesen, Kunstaugen) bis hin zu Rollstühlen. Aber auch orthopädische Hilfsmittel wie Gehhilfen, Brillen, Blindenhunde oder künstliche Kehlköpfe gehören dazu.

Wer einmal auf ein Hilfsmittel angewiesen ist, möchte dieses im Ernstfall in möglichst bester Qualität erstattet bekommen. Prüfe deshalb bei allen Hilfsmitteln darauf, inwieweit diese von der Kranken-versicherung erstattet werden. Unter Umständen gibt es prozentuale oder preisliche Begrenzungen.

Einige Versicherer erstatten auch nur eine „einfache Ausführung“. Was genau als „einfache Ausführung“ gilt, wird dann erst im Leistungsfall festgelegt.

Den genauen Umfang der Leistung findest du im Hilfsmittelkatalog der Versicherung. Diesen gibt es in zwei Varianten:

1. Der geschlossene Hilfsmittel-Katalog gibt eine festgelegte Liste an Hilfsmitteln, die erstattet werden. Diese Liste bleibt gleich – was dort nicht genannt ist, wird auch in Zukunft nicht erstattet. Dies gilt ebenfalls, wenn es das Hilfsmittel heute noch gar nicht gibt. Daher ist diese Variante nicht empfehlenswert.

2. Der offene Hilfsmittel-Katalog gibt keine festgelegte Liste Hilfsmitteln an, die erstattet werden. Durch diese Formulierung werden in Zukunft auch technische Neuerungen bezahlt. Ein offener Katalog ist deshalb zu empfehlen.

Zahnleistungen

Die Ver­si­che­rungs­be­din­gungen der Krankenversicherungen unterscheiden zwischen:

1. Zahnbehandlung

2. Zahnersatz

3. Kieferorthopädie

Zuerst solltest du auf die sogenannte Zahnstaffel achten. Diese begrenzt die Erstattungen meist in den ersten Jahren auf einen bestimmten Höchstbetrag (z.B. 3.000 €) – entweder für die gesamte Zeit oder pro Jahr.

Marktüblich sind bis zu fünf Jahre, doch auch längere Zeiträume sind möglich. Manchmal gilt die Zahnstaffel nur für den Zahnersatz.

Danach solltest du dir die Erstattungshöhen bei Zahnbehandlung und Zahnersatz anschauen. Sehr gute Tarife übernehmen Kosten für die Zahnbehandlung zu 100% und für den Zahnersatz zwischen 80-90%.

Darüber hinaus ist es wichtig, wieviel die Krankenversicherung für Inlays und Implantate sowie Material- und Laborkosten erstattet. Viele Tarife erstatten Kieferorthopädie bei Erwachsenen nur, sofern auch die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) zahlen würde.

Psychotherapie

Psychotherapie ist grundsätzlich im Versicherungsumfang als medizinisch notwendig mitversichert Dies gilt sowohl in der Klinik (stationär) als auch beim Arzt (ambulant). Allerdings schränken die meisten Krankenversicherungen den Schutz ein – insbesondere bei ambulanter Psychotherapie. Empfehlenswert sind mindestens 50 Sitzungen zu versichern. Zum direkten Vergleich: Die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) zahlt bei einer Langzeittherapie zwischen 60 und 160 Sitzungen.

Tipp: Beachte, dass der Vertrag möglichst wenige Beschränkungen enthält:

1. Keine prozentuale Selbstbeteiligung

2. Keine Begrenzung der Sitzungsanzahl

3. Keine Pflicht, Behandlungen vor Beginn von der Versicherung genehmigen zu lassen

Das solltest du noch wissen: Sowohl Fachärzte als auch studierte Psychologen mit Zusatzausbildung dürfen dich psychotherapeutisch behandeln.

Das ist ein essentieller Unterschied. Während Leistungen von Ärzten in der privaten Krankenversicherung (PKV) mitversichert sind, werden Behandlung durch Psychologen nur erstattet, sofern dies ausdrücklich in Deinem Vertrag steht. Letzteres ist sehr empfehlenswert, da insbesondere im ambulanten Bereich schlicht mehr psychologische Psychotherapeuten arbeiten als Fachärzte.

Heilmittel

Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und Podologie sollten versichert sein. Musst Du eine dauerhafte Therapie selbst bezahlen, wird es ganz schön teuer. Beachte daher, dass nicht nur Ärzte, sondern auch Therapeuten Dich behandeln dürfen. Diese Informationen findest du in den Versicherungsbedingungen.

Stationäre Versorgung

Die Möglichkeit einer Behandlung in Privatkliniken oder ausländischen Krankenhäusern solltet du mitversichert haben.

Viele spezialisierte Kliniken, sind sogenannte gemischte Anstalten (z.B. Herz-Zentren oder Krankenhäuser in Kurorten). D.h. diese Kliniken bieten neben normalen Kran­ken­haus­be­hand­lung­en auch Rehabilitationsmaßnahmen (Reha) oder Kuren an. Normalerweise zahlt die private Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) nicht für die Behandlung in solchen Krankenhäusern, das musst Du gezielt mitversichern.

Solltest Du Insbesondere in einem Kurort wohnen, achte darauf dass Dein Tarif unkompliziert die Behandlung in einer gemischten Anstalt erstattet. Oftmals sind diese die einzigen Krankenhäuser vor Ort. Alle anderen sollten zumindest im Notfall solche Kliniken aufsuchen dürfen.

Einige Krankenversicherungen verlangen, dass Patienten ihren Aufenthalt im Krankenhaus innerhalb einer Frist nachmelden – sonst wird die Erstattung gekürzt. Wähle wenn die Möglichkeit besteht einen Tarif ohne Meldefrist.

Anschlussheilbehandlung/Kur/Reha

Üblicherweise übernimmt die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung (GRV) oder gesetzliche Unfallversicherung (GUV) die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme (Reha) oder der Anschlussheilbehandlung nach einem Klinikaufenthalt. Solltest Du als Selbstständiger dort aber nicht versichert sein, solltest Du ein besonderes Augenmerk auf diese Klausel legen. Für Angestellte ergänzt diese Klausel die Leistungen der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung.

Die Heilbehandlungen sollten vom Grundsatz her mitversichert sein. Es sollte keine Liste oder Aufzählungen von schweren oder vorab definierten Erkrankungen geben. Besonders die Definition schwerer Erkrankungen ist immer Auslegungssache. Prüfe ebenfalls, ob es Fristen gibt, innerhalb derer Du eine Rehabilitationsmaßnahme (Reha) antreten musst. Je nach Erkrankung kann es eine Weile dauern, bis Du fit genug für eine Rehabilitationsmaßnahme (Reha) bist. Die beste Variante ist, wenn im Vertrag keine Fristen festgelegt sind, sondern die Behandlung erst beginnen muss, wenn dies medizinisch wieder möglich ist.

Auch Entziehungsmaßnahmen für Suchtkranke (z.B. Alkohol, Drogen, Spielsucht etc.) sind nicht automatisch mitversichert. Soll deine Krankenversicherung die Kosten übernehmen, sollte dies im Vertrag vereinbart sein. Die erste Entziehung sollte möglichst versichert sein.

Transport

Der Transport zum Arzt oder ins Krankenhaus, sollte ebenfalls im Umfang enthalten sein. In Notfällen oder zur Erstversorgung nach einem Unfall sollten Transportkosten auch dann versichert sein, wenn Du schlussendlich nur ambulant behandelt wirst. Achte daher darauf, dass möglichst alle Transportmittel erstattet werden (z.B. ein Notfallflug mit dem Hubschrauber). Wähle darüber hinaus möglichst einen Tarif ohne Beschränkung des Transportweges, auf den nächstgelegenen Behandler oder auf Höchstbeträge. Auch Kosten für den Transport zu Dialyse-, Strahlen- und Chemotherapie sollte die Krankenversicherung übernehmen.

Vorsorgeuntersuchungen/Impfungen

Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen gesetzlich eingeführter Programme wie z.B. die Krebsfrüherkennung, sind auch in jeder privaten Krankenversicherung (PKV) grundsätzlich mitversichert. Einige private Tarife erstatten über gesetzliche eingeführte Programme hinaus ohne Beschränkungen.

Achte daher ggf. auch auf Alterseinschränkungen zu den Vorsorgeuntersuchungen und ob ein Leistungsverzeichnis vorhanden ist. Ein Leistungsverzeichnis führt bestimmte Untersuchungen auf, die erstattungsfähig sind. Wähle daher einen Tarif aus, der auf das Leistungsverzeichnis verzichtet. In der Praxis führt dies oftmals zu Ärger bei der Behandlung und Leistungserstattung.

Schutzimpfungen müssen hingegen gesondert in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen aufgeführt sein, damit diese erstattungsfähig sind. Der Umfang sollte mindestens den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) entsprechen.

Heilpraktiker

Viele Tarife auf dem Markt sehen für den Heilpraktiker nur eingeschränkte Erstattung von. In der Regel reicht bei der Erstattung von Honoraren, der Höchstbetrag der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) aus.

Sehhilfen

Viele Tarife erstatten die Kosten für Brillen, Kontaktlinsen oder Laser-Behandlungen (Lasik). Beachte dennoch die Höchstgrenzen, bis zu welcher Höhe z.B. eine Brille erstattet wird und nach wie vielen Jahren du erneut Anspruch auf eine neue hast.

Beitragsrückerstattung

Für den Fall, dass Du keine Rechnungen einreichst innerhalb eines Jahres einreichst, kannst du eine mögliche Beitragsrückerstattung erhalten. Hier unterscheiden die Krankenversicherung zwischen:

1. Erfolgsabhängiger Beitragsrückerstattung:

Die Beitragsrückerstattung ist abhängig vom Erfolg (Ertragslage) des Versicherers.

2. Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung (Garantierte Rückerstattung):

Die Beitragsrückerstattung ist garantiert. Solltest du innerhalb von einem Jahr keine Rechnung einreichen, erhältst du z.B. zwei Monatsbeiträge auf dein Konto ausgezahlt.

Tipp: Vergleiche deine Beitragsrückerstattung mit deinen bisherigen Leistungen z. B.:

Beitragsrückerstattung = 1.200 € pro Jahr

Rechnungen für Arztbesuche und Medikamente = 300 € pro Jahr

Hier lohnt sich definitiv die Rechnungen nicht einzureichen und die Beitragsrückerstattung zu nehmen. Hier machst du unterm Strich 900 € mehr in der Tasche für den nächsten Urlaub.

Wechseloptionen

Bei einigen Tarifen besteht das Option, unter bestimmten Voraussetzungen den Versicherungsschutz zu erweitern oder die Selbstbeteiligung zu reduzieren, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. Dieses Option nennt sich Optionsrecht. Dieses Wechselrecht kann für Dich sinnvoll sein, wenn du Dich für den Grundschutz entscheidest (nicht empfohlen).

Vorsicht: Dieses Optionsrecht kannst Du nur in einem begrenzten Rahmen nutzen. Oftmals gibt es bestimmte Termine, Altersgrenzen oder Anlässe wie Verbeamtung, Heirat oder Geburt eines Kindes. Wird der entsprechende Zeitpunkt verpasst, verfällt die Wechseloption.

Selbstbehalt

Mit der Selbstbeteiligung minderst du deinen monatlichen Beitrag. Solltest du selten zum Arzt gehen, kannst Du so sparen. Um die Preise unterschiedlicher Tarife miteinander zu vergleichen, solltest Du die Selbstbeteiligung in den monatlichen Beitrag hinzuberechnen.

Tipp: Eine hohe Selbstbeteiligung kannst Du nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung senken. Mit zunehmendem Alter ist das daher vermutlich schwieriger, lass Dich also nicht dazu verleiten, leichtfertig Tausende Euro Selbstbehalt zu vereinbaren. Spätestens im Rentenalter (Ab 67) könntest Du das wahrscheinlich bereuen. Für Selbstständige & Freiberufler lohnt sich eine höhere Selbstbeteiligung mehr als für Angestellte. Bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags. Dein Arbeitgeber profitiert von dem niedrigeren Beitrag durch den vereinbarten Selbstbehalt, beteiligt sich aber nicht an den Kosten, die Dir durch den Selbstbehalt entstehen.

Beitragsentlastung

Damit du im Alter Deine Beiträge senken kannst, bieten viele private Krankenversicherungen einen Beitragsentlastungsbaustein an. Du investierst in den Baustein für deine private Krankenversicherung und dieser Beitrag wird für Dich angespart. Z. B. erhältst du für 78 € monatlich eine Beitragsentlastung von 300 € im Rentenalter. Ist dein Beitrag bei Rentenbeginn bei 750 €, mindert die Krankenversicherung deinen Beitrag um 300 € auf 450 € monatlich.

Palliativversorgung/Hospiz

Die Erstattung von Kosten für eine Palliativ- oder Hospizversorgung (Schmerztherapie und Sterbebegleitung im Endstadium schwerer Krankheiten) sollte ebenfalls versichert sein. Einige Tarife beschränken insbesondere die Leistungen der Palliativmedizin. Mindestens eine stationäre und teilstationäre Versorgung im Hospiz sollte aber versichert sein.

Kindernachversicherung

Neugeborene werden ohne erneute Gesundheitsprüfung privat krankenversichert. Der Ver­si­che­rungs­schutz der Kinder darf nicht höher oder umfangreicher sein darf als der der Eltern. Solltest du dich also für einen Billigtarif mit geringen Leistungen entscheiden, bekommt Dein Kind auch nur diese Leistungen. Ein höherwertiger Versicherungsschutz ist dann nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich.

Worauf sollten Referendare bei der PKV-Auswahl im Referendariat achten?

1. Individuelle Bedürfnisse analysieren:

Referendare sollten ihre individuellen Bedürfnisse und Ansprüche an die Krankenversicherung genau analysieren. Dies ermöglicht eine gezielte Auswahl von Tarifen und Leistungen.

2. Zukunftsorientierung:

Die PKV sollte nicht nur die aktuellen Bedürfnisse abdecken, sondern auch zukunftsorientiert gestaltet sein. Beispielsweise sollte die Möglichkeit bestehen, den Versicherungsschutz bei Veränderungen im Lebenslauf anzupassen.

3. Finanzierbarkeit im Blick behalten:

Die Beiträge der PKV sind individuell gestaltet und können sich im Laufe der Zeit verändern. Es ist wichtig, die langfristige Finanzierbarkeit im Blick zu behalten und regelmäßig zu prüfen.

4. Leistungsumfang vergleichen:

Referendare sollten die Leistungsumfänge verschiedener PKV-Angebote genau vergleichen. Dabei spielen nicht nur die Basiskosten eine Rolle, sondern auch mögliche Zusatzleistungen und Extras.

5. Gesundheitszustand berücksichtigen:

Der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Wechsels in die PKV beeinflusst die Beitragshöhe. Ein frühzeitiger Wechsel kann daher von Vorteil sein.

Wie finde ich den optimalen PKV-Tarif als Referendar?

Die Auswahl des besten PKV-Tarifs erfordert eine sorgfältige Analyse der individuellen Bedürfnisse und eine genaue Prüfung der verfügbaren Angebote. Hier sind einige Schritte, die Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen können:

1. Beihilfebestimmungen prüfen:

Referendare sollten die Beihilfebestimmungen ihres Bundeslandes genau prüfen, um zu verstehen, in welchem Umfang die staatliche Unterstützung gewährt wird. Dies beeinflusst die Wahl des passenden PKV-Tarifs.

2. Persönliche Gesundheitsbedürfnisse analysieren:

Machen Sie eine Liste Ihrer individuellen Gesundheitsbedürfnisse und prüfen Sie, welche Leistungen Ihnen besonders wichtig sind. Dies bildet die Grundlage für die Auswahl eines passenden Tarifs.

3. Online-Vergleichsrechner nutzen:

Vergleichsportale im Internet ermöglichen es, verschiedene PKV-Angebote schnell und unkompliziert zu vergleichen. Geben Sie Ihre persönlichen Daten und Präferenzen ein, um maßgeschneiderte Angebote zu erhalten.

4. Versicherungsmakler konsultieren:

Ein unabhängiger Versicherungsmakler kann Sie bei der Auswahl des besten PKV-Tarifs unterstützen. Er kennt den Markt, die Tarife und kann individuelle Bedürfnisse berücksichtigen.

5. Kundenbewertungen prüfen:

Lesen Sie Kundenbewertungen und Erfahrungen mit verschiedenen PKV-Anbietern. Dies gibt Ihnen Einblicke in die Servicequalität und die Zufriedenheit anderer Versicherter.

6. Berücksichtigung von Familienmitgliedern:

Wenn Sie Familienmitglieder versichern möchten, prüfen Sie, welche Tarife auch für Partner und Kinder geeignet sind.

Fazit: Optimale Gesundheitsvorsorge im Referendariat durch die PKV

Die private Krankenversicherung bietet Referendaren die Möglichkeit, ihre Gesundheitsvorsorge individuell zu gestalten und von einem umfassenden Leistungsumfang zu profitieren. Der frühe Einstieg in die PKV während des Referendariats ermöglicht nicht nur attraktive Beiträge, sondern auch eine langfristige Absicherung. Durch eine sorgfältige Auswahl und regelmäßige Überprüfung des Versicherungsschutzes können Referendare sicherstellen, dass sie optimal abgesichert sind und ihre Gesundheit in guten Händen ist.

Wichtige Fragen für Dich erklärt

Der jeweilige Dienstherr trägt für Beamte und deren Familien eine gewisse soziale Verantwortung. In der Praxis ist die Beihilfe, also ein Zuschuss für die Kosten der Krankenversicherung.

Die Beihilfe ist also eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für Beamte, Soldaten und Richter, deren Kinder sowie deren Ehepartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartner.

Die Beihilfe ergänzt lediglich die zumutbare Eigenvorsorge. Die beihilfeberechtigte Person muss daher für die von der Beihilfe nicht übernommenen Kosten für Behandlungen, Medikamente und Ähnliches selbst aufkommen. Eine entsprechende private Krankenversicherung ist daher notwendig.

Um Beihilfe für Ihre Krankheits-Aufwendungen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei einer Festsetzungsstelle stellen. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem jeweiligen Dienstherrn ab.

In den Beihilfestellen von Bund und Ländern erhalten Sie die notwendigen Formulare. Mittlerweile werden diese Formulare auch online bereitgestellt. Hier tragen Sie einfach alle benötigten Angaben ein und reichen den Antrag im Anschluss bei der entsprechenden Behörde ein. Wird der Antrag für Beihilfe zum ersten Mal ausgefüllt, werden von der Beihilfestelle besonders viele Informationen verlangt. Da noch keine Daten von Ihnen hinterlegt sind, müssen Sie beispielsweise Angaben über Ihren Status, Ihre Dienststelle und beihilfeberechtigte Familienmitglieder machen. So kann die Festsetzungsstelle Ihren individuellen Bemessungssatz berechnen.

Grundsätzlich erstattet die Beihilfe alle wirtschaftlich angemessenen Aufwendungen für notwendige Behandlungen. Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, kommt Sie also immer ins Spiel,. Die bundes- und landesrechtlich geregelte Fürsorgepflicht hat jedoch Ihre Grenzen, sodass unterschiedlichste Leistungseinschränkungen je nach Beihilfeverordnung bestehen können. Bestimmte Leistungen sind je nach Bundesland in den Beihilfevorschriften ausgenommen. Dazu können gehören:

Medizinische Maßnahmen, die nicht aufgrund einer Erkrankung durchgeführt werden

Bestimmte Wahlleistungen bei einem Krankenhausaufenthalt, etwa Chefarztbehandlung oder ein Ein-/Zweibettzimmer

Ein höherwertiger Zahnersatz als normal nötig, in Form von Kronen oder Implantaten aus Keramik

Zusätzliche Lücken resultieren für Beamte dadurch, dass der Dienstherr nicht sämtliche Kosten als beihilfefähig anerkennt, sondern Beihilfe nur auf sogenannte „beihilfefähige Aufwendungen“ gewährt. Manche Behandlungsmethoden oder Arzneimittel sind so von der Erstattung voll oder teilweise ausgenommen. Ein Teil der Kosten muss daher selbst getragen werden. Diese Lücken schließen Sie mit speziellen Beihilfeergänzungstarifen (Bausteinen).

Beihilfeberechtigte erhalten auch für Ehe- und Lebenspartner eine Beihilfe für die entstehenden Krankheitskosten. Je nach Bundesland kann diese bis zu 70 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen betragen. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die jeweiligen Angehörigen berücksichtigungsfähig sind. Das sind sie in der Regel, wenn sie ein bestimmtes Jahreseinkommen ca. 20.000 Euro (2021) nicht überschreiten. Berücksichtigungsfähige Angehörige sind beispielsweise:

Ehepartner des Beihilfeberechtigten

Eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (gilt nicht in Bremen)

Beispiel aus der Praxis: Gemäß der Beihilfevorschrift des Bundes ist der Ehegatte berücksichtigungsfähig, wenn im zweiten Kalenderjahr vor Beihilfeantragstellung die Einkommensgrenze von 20.000 Euro nicht überschritten wurde. Soll für den Ehegatten 2021 Beihilfe beantragt werden, so werden die Einkünfte des Jahres 2019 zugrunde gelegt.

Beihilfeberechtigte erhalten auch für Ehe- und Lebenspartner eine Beihilfe für die entstehenden Krankheitskosten. Je nach Bundesland kann diese bis zu 70 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen betragen. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die jeweiligen Angehörigen berücksichtigungsfähig sind. Das sind sie in der Regel, wenn sie ein bestimmtes Jahreseinkommen ca. 20.000 Euro (2021) nicht überschreiten. Berücksichtigungsfähige Angehörige sind beispielsweise:

Ehepartner des Beihilfeberechtigten

Eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (gilt nicht in Bremen)

Beispiel aus der Praxis: Gemäß der Beihilfevorschrift des Bundes ist der Ehegatte berücksichtigungsfähig, wenn im zweiten Kalenderjahr vor Beihilfeantragstellung die Einkommensgrenze von 20.000 Euro nicht überschritten wurde. Soll für den Ehegatten 2021 Beihilfe beantragt werden, so werden die Einkünfte des Jahres 2019 zugrunde gelegt.

Die freie Heilfürsorge ist eine spezielle Form der Kostenübernahme der Gesundheitsleistungen von Beamten. Sie wird i.d.R. dann gewährt, wenn die Person in einem öffentlich-rechtlichen Amts- oder Dienstverhältnis beschäftigt ist und die Tätigkeit besonders gefahrenbelastet ist. Die freie Heilfürsorge übernimmt im Gegensatz zu der Beihilfe 100 Prozent der Kosten von erstattungsfähigen Aufwendungen.

Freie Heilfürsorge erhalten folgende Personen: Vollzugsbeamte der Bundespolizei sowie Berufs- und Zeitsoldaten während des aktiven Dienstes. Bei Polizeibeamten der Länder gelten andere spezifische Regelungen. Die freie Heilfürsorge wird jedoch nur den vorgenannten Personengruppen selbst gewährt – für etwaige berücksichtigungsfähige Angehörige wird weiterhin die Beihilfe entsprechend der jeweiligen Vorschrift gezahlt.

Endet die freie Heilfürsorge, wird automatisch wieder Beihilfe gewährt. Genau aus diesem Grund sollten davon betroffene Beamte schon während ihres Anspruchs auf Heilfürsorge eine Anwartschaftsversicherung auf die später benötigten Beihilfetarife abschließen. Nur dadurch ist schon jetzt sichergestellt, dass nach dem Ende der freien Heilfürsorge eine vollwertige private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne mögliche Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse beantragt werden kann. Ohne bestehende Anwartschaft bleibt nur noch die Aufnahme im Basistarif für die Beihilfeberechtigten. Das bedeutet: geringere Leistungen gegen höhere Beiträge.

Die Anwartschaft oder auch Anwartschaftsversicherung ist eine Option (Möglichkeit) auf eine beihilfekonforme Krankenversicherung. Sie bietet Studenten (Lehramtsstudenten) oder Beamten eine sehr wichtige Möglichkeit, um sich vor hohen Beiträgen in der Krankenversicherung aufgrund eines Unfalles oder Krankheitsfalles zu schützen. Während dieser Option besteht kein aktiver Versicherungsschutz.

Die Anwartschaftsversicherung sichert den aktuellen Gesundheitszustand ab, wodurch später hinzukommende Diagnosen/Krankheiten keine Auswirkungen mehr auf den Beitrag haben. Ebenfalls kann es zu keiner Ablehnung oder Rückstellung eines Antrags kommen.

Gerade für Lehramtsstudenten/-innen, die noch an der Universität sind, Polizisten, Feuerwehrbeamte, Soldaten, Zollbeamte und Beamte der Justiz ist eine Anwartschaft unverzichtbar.

Mit der Verbeamtung auf Widerruf erhalten dann Lehrerinnen und Lehrer sowie andere Beamte die Beihilfe. In diesem Moment kann die Anwartschaft (Option) aktiviert und zur beihilfekonformen Krankenversicherung werden.

Bei den Beamten im Sicherheitssektor (Soldaten, Polizei, Feuerwehr, Zoll oder Justiz) wird die Anwartschaft erst mit der Pensionierung aktiviert und so zur beihilfekonformen Krankenversicherung. In der Regel wird die Anwartschaft in diesem Bereich immer in Kombination mit der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung geführt.

Erkrankt oder verunfallt ein Beamter ohne Anwartschaftsversicherung bevor die private Krankenversicherung abgeschlossen wurde, ist eine Aufnahme oftmals nicht mehr oder nur mit hohen Beitragszuschlägen möglich. Mit der Anwartschaftsversicherung ist jeder angehende Beamte und Heilfürsorgeberechtigte auf der sicheren Seite.

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